Schulgemeinschaftsausschuss 2023/24

Schülervertreter:

  • Nico Köberl (3 AK)
  • David Lackmajer (3 AK)
  • Tijana Marinkovic (3 AK)

Elternvertreter:

  • Ute Eisl (Obfrau)
  • Theresa Stangl (Schriftführerin)
  • Margit Leitner-Strübler (Kassierin)

Lehrervertreter:

  • Gudrun Sotz-Hollinger
  • Otto Ahammer
  • Eveline Posch

Aufgaben des SGA

Das wichtigste Gremium für die gelebte Partnerschaft von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen ist der Schulgemeinschaftsausschuss, kurz SGA.

Der Schulgemeinschaftsausschuss (§ 64 Abs. 1 – 19 SchUG) setzt sich aus jeweils drei Schüler-, Lehrer- und Elternvertretern zusammen. Den Vorsitz führt der Direktor, der jedoch kein Stimmrecht hat. Er entscheidet lediglich bei Stimmengleichheit.

Der SGA besteht also aus neun stimmberechtigten Mitgliedern:

  • 3 SchülervertreterInnen
  • 3 LehrervertreterInnen
  • 3 ElternvertreterInnen

Der Schulgemeinschaftsausschuss entscheidet über:

  • Planung mehrtägiger Schulveranstaltungen, Fragen der Kosten und der Auswahl der Schulveranstaltungen
  • Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • Durchführung und Terminfestlegung der Elternsprechtage
  • Hausordnung
  • Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
  • Durchführung von Veranstaltungen der Schulgesundheitspflege
  • Mitgestaltung des Schullebens (gemäß § 58 SchUG)

Beratung über:

  • wichtige Fragen des Unterrichts
  • wichtige Fragen der Erziehung
  • Planung von Schulveranstaltungen besonders Wandertagen, soweit sie nicht unter den ersten Punkt fallen
  • Wahl von Unterrichtsmitteln
  • Verwendung von der Schule übertragenen Budgetmitteln
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule