Infos folgen im Anschluss. Die Schule ist geöffnet, der Unterricht findet ganz normal statt! Laut Schulunterrichtsgesetz sind „bei Ungangbarkeit des Schulweges oder bei schlechter Witterung, wenn dadurch eine Gefährdung der Gesundheit möglich ist, betroffene Schüler aller Schularten zum Fernbleiben vom Unterricht berechtigt.“ (§ 45 SchUG)