Aufnahmebedingungen für die Praxisschule
Voraussetzung für die Aufnahme an der Praxisschule ist, dass dein Abschlusszeugnis in keinem Pflichtgegenstand ein „Nicht Genügend“ aufweist. Latein und Geometrisches Zeichnen werden dabei nicht berücksichtigt.
Ausgangsschule | Abschlusszeugnis | Prüfung erforderlich |
AHS | positiver Abschluss 4.Klasse oder höhere Klasse | nein |
Polytechnikum | erfolgreicher Abschluss | nein |
BMS | erfolgreicher Abschluss | nein |
Mittelschule | in allen differenzierten Pflichtgegenständen Leistungsniveau „Standard AHS“ | nein |
in differenzierten Pflichtgegenständen Leistungsniveau „Standard“ und die Beurteilung nicht schlechter als „Befriedigend“ | nein | |
alle anderen Fälle | ja |
Wie läuft die Aufnahmeprüfung ab?
Die Aufnahmeprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Teil (60 Minuten) und einem mündlichen Teil (15 Minuten).
Sie umfasst den Stoff der 4. Klasse der MS. Die mündliche Prüfung ist nur erforderlich, wenn der schriftliche Teil negativ ist.