Pflichtpraktikum Praxis-HAS
Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.
Die Schülerinnen und Schüler sollen,
- die jeweils bis zum Praktikumsantritt im Unterricht erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
- nach Möglichkeit einen umfassenden Einblick in die Organisation von Unternehmen bzw. Organisationen gewinnen,
- über Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Bescheid wissen und diese auf die unmittelbare berufliche Situation hin reflektieren können,
- sich Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen gegenüber korrekt und selbstsicher verhalten, – eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen,
- unternehmerisches Denken und Handeln in ihre Tätigkeit einbringen,
- ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Verhalten situations- und personengerecht gestalten und reflektieren,
- die Bedeutung unternehmerischer Verantwortung kennenlernen.
- Das Pflichtpraktikum soll weiters Einsicht in soziale Beziehungen sowie betrieblich-organisatorische Zusammenhänge fördern und den Schülerinnen und Schülern einen Einblick in die Arbeitswelt ermöglichen.
- Neben fachlichen sollen auch soziale und personale Kompetenzen erworben werden.
Zeit und Dauer:
- Das Pflichtpraktikum hat mindestens 150 Stunden in der unterrichtsfreien Zeit zu umfassen.
- Bei Bedarf kann das Pflichtpraktikum in mehreren Tranchen von zumindest einwöchiger Dauer gegliedert werden.
- Schulbezogene Veranstaltungen […] sind im Ausmaß der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit auf die vorgeschriebene Mindestdauer des Praktikums anzurechnen, wenn sie die Zielsetzungen des Pflichtpraktikums erfüllen.
Erforderliche Nachweise:
- Die erbrachte Praxis ist in geeigneter Form durch Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Zertifikate usw. nachzuweisen.
- Die Tätigkeiten und Erfahrungen während des Praktikums sind in einem Praxisportfolio schriftlich zu dokumentieren.
- Nach Abschluss des Pflichtpraktikums hat eine eingehende Auswertung der praktischen Tätigkeit zu erfolgen.