Pflichtpraktikum Praxis-HAS

Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.

Die Schülerinnen und Schüler sollen,

  • die jeweils bis zum Praktikumsantritt im Unterricht erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  • nach Möglichkeit einen umfassenden Einblick in die Organisation von Unternehmen bzw. Organisationen gewinnen,
  • über Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Bescheid wissen und diese auf die unmittelbare berufliche Situation hin reflektieren können,
  • sich Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen gegenüber korrekt und selbstsicher verhalten, – eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen,
  • unternehmerisches Denken und Handeln in ihre Tätigkeit einbringen,
  • ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Verhalten situations- und personengerecht gestalten und reflektieren,
  • die Bedeutung unternehmerischer Verantwortung kennenlernen.
  • Das Pflichtpraktikum soll weiters Einsicht in soziale Beziehungen sowie betrieblich-organisatorische Zusammenhänge fördern und den Schülerinnen und Schülern einen Einblick in die Arbeitswelt ermöglichen.
  • Neben fachlichen sollen auch soziale und personale Kompetenzen erworben werden.

Zeit und Dauer:

  • Das Pflichtpraktikum hat mindestens 150 Stunden in der unterrichtsfreien Zeit zu umfassen.
  • Bei Bedarf kann das Pflichtpraktikum in mehreren Tranchen von zumindest einwöchiger Dauer gegliedert werden.
  • Schulbezogene Veranstaltungen […] sind im Ausmaß der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit auf die vorgeschriebene Mindestdauer des Praktikums anzurechnen, wenn sie die Zielsetzungen des Pflichtpraktikums erfüllen.

Erforderliche Nachweise:

  • Die erbrachte Praxis ist in geeigneter Form durch Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Zertifikate usw. nachzuweisen.
  • Die Tätigkeiten und Erfahrungen während des Praktikums sind in einem Praxisportfolio schriftlich zu dokumentieren.
  • Nach Abschluss des Pflichtpraktikums hat eine eingehende Auswertung der praktischen Tätigkeit zu erfolgen.

Nützliche Infos zum Praktikum:

Wir bedanken uns bei folgenden Partnern der Wirtschaft für die Unterstützung beim Praktikum:

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