Schulgemeinschaftsausschuss 2022/23

Schülervertreter Elternvertreter Lehrervertreter

Daniel Brkovic (2BK)
Schulsprecher
Kontakt

Ute Eisl
Obfrau Elternverein
Kontakt

Mag. Gudrun Sotz-Hollinger
Kontakt


Markus Steiner (4AK)
Schülervertreter
Kontakt

Mag. Martina Hieke
Schriftführerin

Mag. Otto Ahammer
Kontakt

Katharina Freiberg (4AK)
Schülervertreter
Kontakt

Margit Leitner-Strübler
Kassier
Kontakt

Mag. Ingrid Mair-Mayer
Kontakt

 

Aufgaben des SGA

Das wichtigste Gremium für die gelebte Partnerschaft von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen ist der Schulgemeinschaftsausschuss, kurz SGA.

Der Schulgemeinschaftsausschuss (§ 64 Abs. 1 – 19 SchUG) setzt sich aus jeweils drei Schüler-, Lehrer- und Elternvertretern zusammen. Den Vorsitz führt der Direktor, der jedoch kein Stimmrecht hat. Er entscheidet lediglich bei Stimmengleichheit.

Der SGA besteht also aus neun stimmberechtigten Mitgliedern:

  • 3 SchülervertreterInnen
  • 3 LehrervertreterInnen
  • 3 ElternvertreterInnen

 

Der Schulgemeinschaftsausschuss entscheidet über:

  • Planung mehrtägiger Schulveranstaltungen, Fragen der Kosten und der Auswahl der Schulveranstaltungen
  • Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • Durchführung und Terminfestlegung der Elternsprechtage
  • Hausordnung
  • Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
  • Durchführung von Veranstaltungen der Schulgesundheitspflege
  • Mitgestaltung des Schullebens (gemäß § 58 SchUG)

 

Beratung über:

  • wichtige Fragen des Unterrichts
  • wichtige Fragen der Erziehung
  • Planung von Schulveranstaltungen besonders Wandertagen, soweit sie nicht unter den ersten Punkt fallen
  • Wahl von Unterrichtsmitteln
  • Verwendung von der Schule übertragenen Budgetmitteln
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule