Schulgemeinschaftsausschuss 2022/23
Schülervertreter | Elternvertreter | Lehrervertreter |
---|---|---|
Daniel Brkovic (2BK) |
Ute Eisl |
Mag. Gudrun Sotz-Hollinger |
Markus Steiner (4AK) |
Mag. Martina Hieke |
Mag. Otto Ahammer |
Katharina Freiberg (4AK) |
Margit Leitner-Strübler |
Mag. Ingrid Mair-Mayer |
Aufgaben des SGA
Das wichtigste Gremium für die gelebte Partnerschaft von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen ist der Schulgemeinschaftsausschuss, kurz SGA.
Der Schulgemeinschaftsausschuss (§ 64 Abs. 1 – 19 SchUG) setzt sich aus jeweils drei Schüler-, Lehrer- und Elternvertretern zusammen. Den Vorsitz führt der Direktor, der jedoch kein Stimmrecht hat. Er entscheidet lediglich bei Stimmengleichheit.
Der SGA besteht also aus neun stimmberechtigten Mitgliedern:
- 3 SchülervertreterInnen
- 3 LehrervertreterInnen
- 3 ElternvertreterInnen
Der Schulgemeinschaftsausschuss entscheidet über:
- Planung mehrtägiger Schulveranstaltungen, Fragen der Kosten und der Auswahl der Schulveranstaltungen
- Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- Durchführung und Terminfestlegung der Elternsprechtage
- Hausordnung
- Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
- Durchführung von Veranstaltungen der Schulgesundheitspflege
- Mitgestaltung des Schullebens (gemäß § 58 SchUG)
Beratung über:
- wichtige Fragen des Unterrichts
- wichtige Fragen der Erziehung
- Planung von Schulveranstaltungen besonders Wandertagen, soweit sie nicht unter den ersten Punkt fallen
- Wahl von Unterrichtsmitteln
- Verwendung von der Schule übertragenen Budgetmitteln
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule