Seit 1. Juli gilt an den Schulen eine Neuregelung des Rauchverbots gemäß einem Rundschreiben des Bundesministeriums: Damit wird Rauchverbot auf die gesamte Schulliegenschaft ausgedehnt, etwaige per Hausordnung mögliche Ausnahmeregelungen wurden damit aufgehoben. So darf etwa auf Freiflächen wie dem Schulhof nicht mehr geraucht werden – weder von Schülern noch von Lehrern. Mit der Neuregelung fallen alle bisherigen Regelungen und Raucherlaubnisse für Schüler auf Freiflächen automatisch weg, ebenso die Raucherlaubnis für Lehrer oder etwaige Besucher der Schule (zum Beispiel Eltern bei Schulveranstaltungen).

Sorry,aber jede Regelung verlangt auch Konsequenzen:

Beim ersten Verstoß wirst du in eine Liste eingetragen und du besprichst dein Verhalten mit dem Klassenvorstand in der unterrichtsfreien Zeit („Nachholen versäumter Leistungen“).

Beim zweiten Verstoß besprichst du dein Verhalten mit der Direktorin in der unterrichtsfreien Zeit und du bekommst eine Verhaltensnote.

Bei weiteren Verstößen führst du ein ausführliches Gespräch in der unterichtsfreien Zeit mit der Schulärztin, du bekommst eine Verhaltensnote und wirst Sozialdienst leisten (z.B. Reinigung rund um das Schulgebäude …).
Falls du nicht eigenberechtigt bist, informieren wir deine Erziehungsberechtigten.